Donnerstag, 4. September 2014

Rohbau Tag 8 - Part 3

Auch in den Innenräumen des Erdgeschosses wurde fleißig weiter gearbeitet. Die Treppe nimmt langsam, aber sicher, Formen an. Da die Fläche unter der Treppe als Stauraum dienen soll, haben wir uns für die gemauerte Variante entschieden.

Wissenswertes zu Treppen:

Eine essenzielle Größe bei der Konstruktion einer Treppe ist die zu überwindende Stufenhöhe, auch Steigung oder Steigungshöhe genannt, die auch mit dem Buchstaben s abgekürzt werden kann. Laut der DIN 18065 sollte das Maß der Steigung von der Auftrittfläche einer Stufe zur Auftrittfläche der darauf folgenden Stufe im 90°-Winkel gemessen werden. Der Auftritt, auch mit dem Buchstaben a abgekürzt, ist der waagerechte Bereich der Stufe, den man zum Steigen benutzt. Laut der DIN 18065 wird das Maß des Auftritts von der Vorderkante einer Treppenstufe zu der Vorderkante der darauf folgenden Treppenstufe gemessen.
Das Steigungsverhältnis, das auch mit den Buchstaben s/a abgekürzt werden kann, ist das Verhältnis von Treppensteigung zu Treppenauftritt. Aus dem Steigungsverhältnis s/a kann man die Steilheit einer Treppe berechnen.
Die Schrittmaßregel dient zur Berechnung von Stufen. Laut der DIN 18065 kann das Steigungsverhältnis mit Hilfe folgender Schrittmaßregel berechnet werden: 2 s + a = 59 bis 65 cm.

Somit errechnet sich für unser Modell ein Steigungsverhältnis von 63,2 cm (2 x 18,6 cm + 26 cm).







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