Mittwoch, 23. November 2016

Steuerfalle Wohn-Riester

154 Euro Grundzulage zahlt der Staat pro Jahr, für den Ehepartner ebenfalls, und für jedes Kind unter sieben Jahren gibt es 300 Euro obendrauf. Außerdem gibt es Steuererleichterungen, die mit den Zulagen verrechnet werden: Wenigverdiener mit Kindern profitieren am meisten von den Zulagen, bei Gutverdienern ist der Steuervorteil höher - jedenfalls in der Sparphase. Doch jetzt kommt der Haken. Was Wohn-Riester-Werbungen nicht aufschlüsseln - und auch Bausparberater so gut wie nie tun, so ergaben Tests -, ist das Phänomen der „nachgelagerten Besteuerung“: Sämtliche erhaltene Förderungen müssen im Alter versteuert werden. Und da kommt in 30 Jahren einiges zusammen.

Angenommen, ein 37-jähriger Sparer will bis 67 mit Wohn-Riester eine Eigentumswohnung abbezahlen - das muss er übrigens auch, denn das Darlehen muss bei Renteneintritt getilgt sein. Der Hauskäufer zahlt also mindestens die geforderten vier Prozent seines Bruttoeinkommens zur Tilgung des Kredits und kann zudem maximal 2100 Euro an Tilgungskosten von der Steuer absetzen. Die 2100 Euro sind der Höchstsatz an Förderung und Steuererleichterungen, die jährlich möglich sind. Genau diese gewährte Förderung summiert der Staat Jahr für Jahr auf einem fiktiven Wohnförderkonto auf - und verzinst sie noch mit zwei Prozent pro Jahr. Er merkt sich also, was er dem Sparer geliehen hat und holt sich später einen Teil davon zurück.

Besteuerung ist aber nicht der einzige Haken


Nach 30 Jahren ist das Wohnförderkonto 86 000 Euro schwer. Die muss der Eigenheimbesitzer versteuern. Für einen Normalrentner mit 27 Prozent Steuersatz bedeutet das rund 23 000 Euro. Entweder zahlt er die einmalig - wenn er kann -, dann bekommt er 30 Prozent Nachlass vom Staat. Doch kaum ein Immobilienabzahler hat bei Auslaufen seines Darlehens auch noch eine fünfstellige Summe in petto. Oder er stottert sie bis zum 85. Lebensjahr ab, mit knapp 100 Euro im Monat, 1300 Euro im Jahr. Das wird schmerzen. Dennoch empfehlen Finanzexperten die Ratenzahlung, denn die Einmalzahlung katapultiere den Steuersatz im betreffenden Jahr so in die Höhe, dass der 30-prozentige Nachlass gleich perdu ist. Nur wer mehr als 3000 Euro Rente bekommt, stelle sich mit dem Einmalbetrag besser.

Die Konditionen der Bausparkassen sind ein weiterer Haken. Wer jung ist, muss zuerst genügend Eigenkapital ansammeln. Da sind die Zinssätze der Bausparkassen nicht gerade ein Turbo fürs Konto: Sie liegen beim Wohn-Riestern bei mageren 0,1 bis 0,5 Prozent Guthabenzins. Und sie gelten jahrelang. Abzüglich der Gebühren steht nach zehn Jahren Sparen meist weniger Geld auf dem Konto, als Sparer in dieser Zeit eingezahlt haben - inklusive aller Zulagen, die sie währenddessen vom Staat bekommen haben. Und die unglaublich günstigen Kredite, die sich junge Leute für die Zukunft sichern sollen? Die Riester-Kreditzinsen liegen bei 2,35 bis 2,65 Prozent. Hypothekenvermittler und Banken fordern derzeit nur 1,3 bis 1,7 Prozent Darlehenszinsen. Ob man also wirklich 30 Jahre Bauspar-Riestern sollte? Zumal es da noch eine andere Bedingung gibt: Riestersparer müssen ihre Immobilie selbst nutzen, ab dem Kauf, bis zur Rente und sogar noch 20 Jahre darüber hinaus. Sonst müssen sie die komplette Förderung zurückerstatten, so will es das Gesetz. Gerade junge Leute sollten sich also gut überlegen, ob sie sich wirklich auf 50 Jahre an einen Wohnsitz binden können.
Quelle: Nadine Oberhuber, http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/versteuerung-von-wohn-riester-foerderungen-im-alter-14069082.html

Samstag, 12. November 2016

Fertigstellung der Streifenfundamente

Nach einem arbeitsreichen Wochenende sind die Fundamente aus bewehrtem Beton, C 20/25, Körnung 32, gegossen. Rein rechnerisch hätten 3,92 cm³ Beton ausgereicht. Glücklicherweise hatten wir jedoch 4,5 cm³ Beton bestellt, denn nach Abschluss der Arbeiten verblieb lediglich eine Restmenge von 0,15 cm³.


Samstag, 5. November 2016

Vorbereitung der Streifenfundamente der Garage

Für den Bau der Streifenfundamente aus Beton wurden drei Gräben ausgehoben. In diesen werden zwei Fundamente mit den Maßen 3,50 m (Länge) x 0,40 m (Breite) m x 0,80 m (Tiefe) und ein Fundament mit den Maßen 3,50 m x 0,50 m x 0,80 m erstellt. Das breitere Fundament wird mittig benötigt, da dort die Garage und der dazugehörige Anbau aufsitzen.




Donnerstag, 3. November 2016